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Die Arbeit bei der Polizei kann spannend und abwechslungsreich sein. Gleichzeitig ist sie auch anspruchsvoll und fordernd. Bei Jugendlichen liegt die Polizei als Arbeitgeber weit vorn. Aber wie läuft die Bewerbung bei der Polizei in NRW? Was muss man in Nordrhein-Westfalen mitbringen? Wie ist der Auswahlprozess?

Die Voraussetzungen

Wenn es um die Bewerbung bei der Polizei in NRW geht, sollte zuerst betrachtet werden, welche Voraussetzungen Bewerber/innen mitbringen sollten. Die Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren, ebenso wie der Auswahlprozess. In diesem Artikel geht es um das Verfahren in Nordrhein-Westfalen.

Um eine erfolgreiche Bewerbung bei der Polizei in NRW einzureichen, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Zuerst muss angemerkt werden, dass in Nordrhein-Westfalen nur Beamt/innen des gehobenen Dienstes ausgebildet werden. Deshalb müssen Bewerber/innen auch die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, vorweisen können. Alternativ ist auch die Fachhochschulreife ausreichend oder eine berufliche Qualifikation im Sinne einer Aufstiegsfortbildung gemäß der BBHZVO (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung). Außerdem müssen in der Regel 6 Jahre Englischunterricht vorgewiesen werden oder ein Zertifikat über eine Sprachprüfung auf dem Level B1.

Außerdem müssen Bewerber/innen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates. Unter bestimmten Umständen können auch Bewerber/innen mit anderen Staatsangehörigkeiten eingestellt werden. Weitergehend dürfen die Bewerber/innen nicht älter als 37 Jahre sein (Ausnahmen: Soldat/innen, Zivil-/Wehrdienstleistende, FSJ-/FÖJ-/BFD-ler/innen, Personen die minderjährige Kinder oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben), sie dürfen keine Vorstrafen besitzen und es dürfen keine Verfahren gegen sie laufen. Außerdem müssen sowohl weibliche als auch männliche Bewerber/innen mindestens 1,63 Meter groß sein und müssen einen Body-Maß-Index zwischen 18 und 27,5 haben. Außerdem sollten keine Schulden oder Verbindlichkeiten bestehen (Leben in „geordneten und wirtschaftlichen Verhältnissen“) und es muss ein Führerschein der Klasse B vorliegen.

Ebenfalls essenziell für eine Bewerbung bei der Polizei in NRW ist das deutsche Sportabzeichen, welches mindestens in Bronze bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf. Darin muss auch eine vom Alter abhängige Ausdauerübung absolviert worden sein.

Auch ein Schwimmabzeichen muss vorliegen. Ein solches kann das deutsche Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) sein, ebenso wie das goldene deutsche Schwimmabzeichen oder, entsprechend des Alters, das goldene deutsche Jugendschwimmabzeichen. Bezüglich der Fristen und des Alters des Nachweises gilt dasselbe, wie für das Sportabzeichen.

Tätowierungen, Piercings und sonstiger Körperschmuck sind kein direkter Ausschlussgrund für eine Bewerbung bei der Polizei in NRW. Sie dürfen allerdings nicht das Verletzungsrisiko während der Arbeit erhöhen oder extremistisch, sexistisch, verfassungsfeindlich, rechts- oder linksradikal, entwürdigend, diskriminierend, Gewalt verherrlichend, die Würde des Menschen verletzend sein oder die neutrale und rechtsstaatliche Arbeit der Polizei beeinträchtigen. Bei neutralen und unauffälligen Tätowierungen und Piercings ist kein Ausschluss zu erwarten. Der Körperschmuck wird bei der polizeiärztlichen Untersuchung begutachtet.

Ablauf des Verfahrens

Bei dem Thema Bewerbung bei der Polizei in NRW ist es auch relevant, wie das Bewerbungsverfahren verläuft. Auch dieses kann je nach Bundesland variieren, weshalb der hier beschriebene Ablauf nicht allgemein gültig ist, sondern für Nordrhein-Westfalen. In jedem der Schritte müssen bestimmte Mindestanforderungen erreicht werden, um weiter um Bewerbungsverfahren voranschreiten zu können. Sowohl bei dem PC-Test, als auch dem Assessment-Center erfolgt dies durch den Rangordnungswert.

1. Bewerbung und erster Check

Zuerst bewerben sich die Personen online und postalisch bei der Polizei. Hierfür müssen sie die Bewerbungsunterlagen ausfüllen und ihre persönlichen Unterlagen, wie den Personalausweis, den Führerschein, die Nachweise über Sport- und Schwimmnachweise, tabellarischer Lebenslauf etc. ausfüllen und verschicken. Diese Unterlagen werden dann von der Polizei in einem ersten Check auf ihre Vollständigkeit und die Erfüllung der Einstellungskriterien geprüft. Kann nichts beanstandet werden, wird man zum ersten Auswahlverfahrenstag eingeladen.

2. Erster Auswahltag (PC-Test und Formalgespräch)

An dem ersten Auswahltag finden sich alle eingeladenen Bewerber/innen in Münster beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) ein. Hier finden der PC-Test und das Formalgespräch statt.

Bei dem PC-Test werden innerhalb von 2 Stunden verschiedene Bereiche getestet. Auf dem Prüfstand stehen das Gedächtnis, die Merkfähigkeit, die analytischen Fähigkeiten, die Kommunikationsfähigkeit im schriftlichen Bereich und die Lernfähigkeit. Diese werden anhand verschiedener Aufgabengruppen getestet. Dabei geht es unter anderem um Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortanalogien, logische Schlussfolgerungen, Zahlensymbole und viel mehr. Der Test findet unter Zeitdruck statt und ist anspruchsvoll, weshalb eine gute Vorbereitung wichtig ist. Zur Vorbereitung findet man im Buchhandel entsprechende Fachliteratur, in der auch mehr zu den Aufgabenstellungen erklärt wird. Auch Online-Tests und Tipps lassen sich zum PC-Test finden.

Bei dem Formalgespräch am selben Tag, geht es um offene Rückfragen, sowie um eventuell vorhandene Tätowierungen, Piercings oder laufende Verfahren, die hier aufgedeckt werden müssen.

Nach diesem Gespräch erhalten die Bewerber/innen das Ergebnis ihres PC-Tests. Sollte dieser NICHT bestanden sein, scheidet man aus dem Auswahlverfahren aus. Man kann sich jedoch für das nächste Jahr erneut bewerben. Wurde der Test bestanden, steht noch am selben Tag ein weiterer computergestützter Test an, der arbeitsmedizinische Aspekte berücksichtigt. Hierbei geht es um Konzentrationsfähigkeit, Belastungsvermögen, Reaktionsgeschwindigkeit, Orientierung und Aufmerksamkeit.

3. Beginn der zweiten Bewerbungsphase und Vorauswahl

Wurde der erste Auswahltag erfolgreich bestanden, folgt bei der Bewerbung bei der Polizei in NRW die zweite Bewerbungsphase. Hierfür müssen weitere Bewerbungsformulare ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.

Anschließend werden alle eingereichten Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit überprüft und ggf. weitere Unterlagen angefordert. Sind alle Unterlagen vorhanden und werden die formalen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Einladung zum Assessment-Center.

4. Assessment-Center

Zum Assessment-Center (AC) werden die geeigneten Bewerber/innen von der Einstellungs- oder Ausbildungsbehörde eingeladen, bei der sie auch das AC absolvieren werden, was abhängig vom Wohnort entschieden wird. Bei dem AC geht es darum, die kommunikativen und sozialen Kompetenzen der Bewerber/innen zu testen.

In einem ersten Rollenspiel wird dabei ein Konfliktgespräch nachgestellt, welches auch im beruflichen Alltag bei der Polizei auftreten kann. Das erste Rollenspiel dauert ungefähr fünf Minuten.

Anschließend soll ein Vortrag zu aktuellen Alltagsthemen gehalten werden, welcher fünf Minuten dauern soll. Hierfür haben die Bewerber/innen 15 Minuten Zeit zur Vorbereitung. Nach dem Vortrag werden noch zwei Fragen gestellt.

Das anschließende zweite Rollenspiel soll in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums spielen, wobei die Bewerber/innen schriftliche Unterlagen bearbeiten sollen und gleichzeitig auf Telefonanrufe reagieren sollen.

Abschließend wird ein Interview, vergleichbar mit einem „gewöhnlichen“ Vorstellungsgespräch, durchgeführt. Hierbei geht es um die allgemeine schulische und evtl. Berufliche Entwicklung, die persönliche Motivation zur Polizei gehen zu wollen und mehr.

Am Ende des Tages erhalten die Bewerber/innen eine Information darüber, wie sie abgeschnitten haben. Ab einem Rangordnungswert von 85 haben sie die Mindestanforderungen erreicht und werden hierrüber informiert. Falls sie noch nicht zu einer polizeiärztlichen Untersuchung eingeladen wurden, erfolgt dies nun.

5. Polizeiärztliche Untersuchung

Ja nach Bewerberlage kann die polizeiärztliche Untersuchung vor oder nach dem AC erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine medizinische Untersuchung, die die Tauglichkeit für die Polizei feststellen soll und die in Münster stattfindet. Dabei geht es um das Sehvermögen (bis 20 Jahre mind. 50 Prozent Restsehschärfe auf jedem Auge, ab 20 Jahren mind. 30 Prozent, keine Farbsinnstörung, usw.), das Hörvermögen und die körperliche Belastungsfähigkeit (wird durch ein EKG ermittelt). Außerdem wird die Körpergröße und der BMI ermittelt. Abschließend erfolgt die Untersuchung durch den/die Polizeiärzt/in. Unter Umständen sind weitere Untersuchungen durch Fachärzt/innen notwendig.

6. Nachauswahl

Wurden alle vorherigen Schritte erfolgreich absolviert, geraten die Bewerber/innen in die Nachauswahl. Hier werden nochmals alle Unterlagen geprüft und ggf. fehlendes angefordert. Wie gut die Chancen der Berwerber/innen stehen, dass die Bewerbung bei der Polizei in NRW erfolgreich war, können sie anhand ihres erreichten Rangordnungswertes abschätzen. Diese werden in einer Liste aller Bewerber/innen zusammengefasst und geben Aufschluss darüber, an welcher Stelle sich der/die jeweilige Bewerber/in im Vergleich zu den anderen befindet. Auf der Seite der Polizei NRW für die Bewerbung, können die Bewerber/innen ihren Wert ab März des Jahres eingeben und erhalten Auskunft darüber, auf welchem Platz sie sich momentan befinden. Zusammen mit der Info, wie viele Personen eingestellt werden, können sie ihre Chancen auf eine Einstellung einschätzen. Im Allgemeinen garantiert ein höherer Wert dabei auch besser Chancen, denn die zu besetzenden Stellen werden von „oben“ nach „unten“ besetzt. Damit ist die Bewerbung bei der Polizei in NRW beendet und der Einstellung steht nichts mehr im Weg.

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Über den Autor J Bohlken