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In Deutschland gibt es momentan fast überall einen Lehrkräftemangel. Das liegt vor allem an zu geringen Bewerberzahlen, also zu wenig neuen Lehramtsstudierenden. Die Folge sind nicht besetzte Stellen an den Schulen, die dazu führen können, dass die Schüler/innen nicht bestmöglich unterrichtet werden können. Deshalb setzen viele Bundesländer jetzt auf Quereinsteiger bzw. Seiteneinsteiger. Aber wie klappt der Quereinstieg als Lehrer/in? Was gibt es für Voraussetzungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz? Was sollte man beachten?

Lehrkräftemangel an den Schulen

Der Lehrkräftemangel ist ein bundesweites Problem. 2017 konnten 3400 Lehrerstellen nicht besetzt werden. Besonders in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ist die Lage extrem. Probleme haben aber fast alle Bundesländer. Laut einer forsa-Umfrage zum Thema Berufszufriedenheit von Schulleitungen an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland, die durch den Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE) in Auftrag gegeben wurde, gibt jede Dritte Schulleitung an, konkret vom Lehrkräftemangel betroffen zu sein. An solchen Schulen sind rund 10 Prozent der Stellen nicht besetzt. In diesem Artikel finden Sie mehr zur forsa-Umfrage zum Thema Berufszufriedenheit von Schulleitungen.

Ein weiterer Grund für den Lehrkräftemangel war und ist die Verabschiedung vieler Lehrkräfte in den Ruhestand. Diese pensionierten Lehrer müssen ersetzt werden. Hierzu braucht es eine große Menge an jungen und neuen Lehrern, die gut ausgebildet sind. Da aber nicht genügend Studienplätze für das Lehramt zur Verfügung standen, gibt es nicht genügend solcher jungen Lehrer/innen. Auch falsche Prognosen und Einschätzungen spielen eine Rolle. Die Geburtenrate in Deutschland hat sich nicht rückläufig entwickelt, wie erwartet wurde. Dadurch gibt es mehr Kinder, als erwartet wurde. Hierbei spielt auch die Flüchtlingskrise eine Rolle, in Folge derer ebenfalls viele Kinder nach Deutschland gekommen sind, die noch zur Schule gehen. Allgemein gesagt gibt es also mehr Kinder, die unterrichtet werden müssen, als erwartet wurde, was einen höheren Bedarf an Lehrern nach sich zieht.

Der Lehrkräftemangel führt dazu, dass es an etwa jeder dritten Schule Quereinsteiger gibt. Quer- bzw. Seiteneinsteiger sind Menschen, die keine vorhergehende Lehramtsqualifikation erworben haben, also nicht Lehramt studiert haben. Sie sollen die Lücken füllen, die nicht anders geschlossen werden können. So soll die Unterrichtsversorgung sichergestellt werden. Die Voraussetzungen und auch die Ausbildung der Quereinsteiger sind dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie gelingt der Quereinstieg als Lehrer/in?

Quereinstieg als Lehrer/in

Um den Quereinstieg als Lehrer/in zu meistern, müssen je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Generell ist ein Quereinstieg nur in die Fächer möglich, die momentan als Mangelfach gelten. Ein Quereinstieg ist also nur in den Fächern möglich, in denen es momentan nicht genügen Lehrkräfte gibt. Wichtig sind in allen Bundesländern gute Deutschkenntnisse, um den Kindern den Stoff vermitteln zu können. Im Folgenden werden die Regelungen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zum Quereinstieg als Lehrer/in vorgestellt. zum Quereinstieg als Lehrer/in vorgestellt. Hier finden Sie den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg, hier den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Berlin und Bremen, hier den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Hamburg und Hessen und hier den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist der Quereinstieg als Lehrer/in prinzipiell an jeder Schulform, außer an Förderschulen möglich. An Grundschulen ist der Quereinstieg allerdings nur in den Fächern Musik, Kunst, Sport und Englisch möglich. Seiteneinsteiger/innen werden jedoch nur dann eingestellt, wenn eine ausgeschriebene Stelle nicht mit jemandem besetzt werden kann, der Lehramt im jeweiligen Fach studiert hat. Grundsätzlich gibt es drei Wege, in Nordrhein-Westfalen als Seiteneinsteiger/in Lehrer/in zu werden.

Möglichkeit eins richtet sich an Personen, die ein Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern erfolgreich absolviert haben, eine 2-jährige Berufstätigkeit nach dem Studium absolviert haben und in die Sekundarstufe 1 oder 2 eingestellt werden möchten. Werden diese Personen im Auswahlverfahren mit einer positiven Prognose über die Ausbildungsfähigkeit in zwei Schulfächern in den Schuldienst eingestellt, absolvieren sie einen Vorbereitungsdienst, der 2 Jahre berufsbegleitend stattfindet. Am Ende dieses Dienstes wird eine Staatsprüfung abgelegt. Damit erlangen die Quereinsteiger/innen die Lehramtsbefähigung. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist dann ebenfalls möglich.

Erfüllt man einige der Voraussetzungen für diesen Weg nicht oder möchte an einer Grundschule anfangen, so kommt eine ebenfalls berufsbegleitende Pädagogische Einführung in den Schuldienst in Frage, die ein Jahr lang geht. Mit Abschluss dieser, erhalten Seiteneinsteiger/innen eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, in welchem sie eingestellt werden, nicht jedoch die Lehramtsbefähigung. Außerdem werden sie in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. Möchten Seiteneinsteiger/innen diesen Weg an einer Grundschule gehen, so müssen sie über einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss verfügen. Bei der Sekundarstufe 1 muss eine berufliche Qualifikation (bspw. eine Meisterprüfung), ein Fachhochschul- oder einer Universitätsabschluss vorliegen. Bei der Sekundarstufe 2 muss ein Universitätsabschluss vorliegen.

Eine weitere Möglichkeit für den Seiteneinstieg steht Personen mit einem Fachhochschulabschluss offen, die an einem Berufskolleg lehren möchten. Diese absolvieren eine Kombination aus einem berufsbegleitenden dualen Studium und einem anschließenden berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Das duale Studium dauert dabei 3 Jahre, der anschließende Vorbereitungsdienst 18 Monate. Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht auch hier wieder die Staatsprüfung. Wird diese bestanden, erhalten die Seiteneinsteiger/innen die Lehramtsbefähigung und eine Verbeamtung ist möglich.

Alle Informationen zum Quereinstieg als Lehrer/in in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen hier und hier.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird zwischen einem Seiten- und Quereinstieg unterschieden. Bei einem Seiteneinstieg erfolgt die Einstellung direkt in den Schuldienst. Hier erfolgt eine pädagogische Zusatzausbildung, die mit mehreren Prüfungen bestanden werden muss und 24 Monate dauer. Nach einem Jahr gibt es eine mündliche Prüfung, nach 18 Monaten erfolgt eine Beurteilung durch Seminar-, Schul- und Fachleitung und im letzten Halbjahr gibt es in jedem Fach Prüfungsunterricht und eine mündliche Prüfung. Wurde diese Zusatzausbildung erfolgreich bestanden, erfolgt eine unbefristete Einstellung in den Schuldienst mit der Möglichkeit zur Verbeamtung. Dieser Weg des Seiteneinstiegs ist momentan an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in bestimmten Bedarfsfächern möglich.

Um diesen Weg gehen zu können, muss die fachliche Eignung durch bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen werden. Hier gibt es zwei Wege. Eine Möglichkeit ist es, einen Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach nachzuweisen (Master an einer Universität, Diplom, Magister im Hauptfach oder vergleichbares) und in der Regel noch ein zweites Lehramtsfach durch eine Zwischenprüfung, einen Bachelor, ein Vordiplom oder vergleichbares nachzuweisen. Dieses zweite Lehramtsfach muss für die Fächer Musik oder bildende Kunst an Gymnasien oder Realschulen plus nicht nachgewiesen werden. Eine zweite Möglichkeit ist es, eine erste Staatsprüfung für ein Lehramt nachzuweisen, wobei eins der Fächer ein Bedarfsfach sein muss. Wer hiermit an allgemeinbildenden Schulen einsteigen möchte, muss zusätzlich eine mindestens 2-jährige Berufstätigkeit im pädagogischen/fachlichen Bereich nach der Staatsprüfung nachweisen oder eine mindestens 2-jährige Kindererziehungszeit. Dabei kann die Einstellung nur an der Schulart erfolgen, für die die abgelegte erste Staatsprüfung berechtigt.

Die zweite Möglichkeit ist der Quereinstieg. Hier erfolgt die Einstellung in den 24-monatigen Vorbereitungsdienst, der mit dem zweiten Staatsexamen endet. Momentan ist dies an Förder- und berufsbildenden Schulen möglich. Um an einer Förderschule quereinsteigen zu können, müssen Bewerber/innen an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule entweder die Diplomprüfung in Pädagogik/Heilpädagogik mit Schwerpunkt Sonderpädagogik erreicht haben oder den Masterabschluss in Sonder- oder Heil- oder integrativer Heilpädagogik oder einen vergleichbaren Abschluss. Ebenfalls eine Möglichkeit ist es, das Staatsexamen für ein Regelschullehramt nachweisen zu können, in Verbindung mit einem Hochschulabschluss (Diplom) in Sozialpädagogik. Um an einer berufsbildenden Schule quereinsteigen zu können, müssen Bewerber/innen einen Universitätsabschluss (Master, Magister im Hauptfach, Diplom oder Master mit 4 Semestern an einer Fachhochschule) in einem dortigen Bedarfsfach nachweisen können.

Alle Informationen zum Quereinstieg als Lehrer/in in Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der entsprechenden Seite des Landes Rheinland-Pfalz.

Fazit

Der Quereinstieg als Lehrer/in gelingt also je nach Bundesland ganz unterschiedlich. Grundsätzlich ist er aber abhängig vom aktuellen Bedarf eines Bundeslandes. Die Fächer und Schulformen, in denen Quereinsteiger gesucht werden, können stark variieren. Nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Jahr zu Jahr. Deshalb sollte man sich genau informieren, in welchen Fächern und Schulformen gerade ein Bedarf im jeweiligen Bundesland besteht und was die momentanen Voraussetzungen für einen Quereinstieg sind. Oft wird ein Diplom- oder Masterabschluss in einem entsprechenden Fach bzw. einer entsprechenden Fachrichtung vorausgesetzt. Die Bundesländer unterscheiden sich darüber hinaus auch in der Form der Ausbildung und Unterstützung von Quereinsteiger/innen. Auch hier sollte sich über die jeweiligen Gegebenheiten informiert werden, bevor man einen Quereinstieg als Lehrer/in in Betracht zieht.

Für nähere Informationen zum Quereinstieg als Lehrer/in, besuchen Sie die oben jeweils verlinkte Seite des Bundeslandes.

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Über den Autor J Bohlken