Der Bundestag hat eine BaföG-Reform beschlossen. Am 21. Juli 2022 ist im Bundesgesetzblatt in diesem Zusammenhang das 27. BAföG-Änderungsgesetz verkündet worden. Doch was ändert sich tatsächlich für BAföG-Empfänger*innen? Eine Antwort auf diese Frage soll im Folgenden dieser Beitrag geben. (Bildquelle: © pressmaster für stock.adobe.com)

BAföG-Reform: Förderungshöchstsatz und Altersgrenze

Die wohl größte Änderung bezieht sich auf die Anpassung des Förderungshöchstsatzes, also des höchstmöglichsten Zahlungsbetrages, der mit BAföG-Anspruch möglich ist. Dieser ist durch die BAföG-Reform 2022 von 861€ auf 934€ angehoben worden und bedeutet somit eine Steigerung von 8,47%. Zudem wurde die Altersgrenze um 15 Jahre angehoben. Demnach dürfen BAföG-Empfänger*innen bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnitts jetzt bis zu 45 Jahre alt sein und nicht mehr nur lediglich 30 Jahre.

BAföG-Reform: Einkommensfreigrenze und Vermögensfreibetrag

Da das BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig ist, gibt es eine sogenannte Einkommensfreigrenze. Diese wurde um 20,75% angehoben. Ebenso spielt das eigene Vermögen der BAföG-Empfänger*innen eine Rolle bei der BAföG-Bewilligung. Dieses wurde im Zuge der BAföG-Reform 2022 ebenfalls angehoben: bis 29 Jahre dürfen BAföG-Empfänger*innen nun über ein Vermögen von 15.000€ verfügen und ab 30 Jahren sogar über ein Vermögen von 45.000€, anstelle des vorherigen Vermögenfreibetrags von 8.200€.

BAföG-Reform: wie geht es weiter?

Die Änderungen treten bereits zum Schuljahr beziehungsweise zum Wintersemester 2022/23 in Kraft. Zudem soll es zu weiteren Reformschritten kommen, auch wenn der Zeitplan für eben jene laut Aussage der Bundesregierung noch nicht endgültig feststeht. Ein übergeordnetes Ziel soll dahingehend allerdings sein, dass das BAföG insgesamt elternunabhängiger werden soll.

 

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Über den Autor J Bohlken