Wer eine Ausbildung in einem seltenen Beruf macht, sitzt die Berufsschule oft nicht im Nachbarort ab, sondern im Blockunterricht – mehrere Wochen am Stück, manchmal 300 Kilometer von zu Hause entfernt. Wer dafür eine Unterkunft braucht, zahlt schnell mehrere Hundert Euro im Jahr. Ob und wie viel davon erstattet wird, hängt allein vom Bundesland ab. Die Spanne reicht von 40,50 Euro pro Tag bis null.
Das Wichtigste in Kürze
| Kurzfassung | Von 40,50 Euro pro Tag bis gar nichts: Was die Bundesländer Azubis im Blockunterricht für Unterkunft und Verpflegung zahlen – plus Berufsausbildungsbeihilfe. |
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| Themenbereich | Beruf, Berufsausbildung, Bildung und Beruf |
| Veröffentlicht | 7. Oktober 2026 |
| Aktualisiert | 15. Oktober 2026 |
| Autor | Jan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts |
| Passende Leistung des Instituts | private Berufsberatung, 1.400 Euro für Schüler und Abiturienten, ab 900 Euro für Berufstätige |
| Herausgeber | Profiling Institut, Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards, sieben Standorte in Deutschland |

Der Anlass: Baden-Württemberg will die Regeln neu fassen
Das baden-württembergische Kultusministerium hat am 18. September 2026 angekündigt, die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Auszubildenden im Blockunterricht neu zu fassen. Maßgeblich soll künftig allein sein, ob die tägliche An- und Rückfahrt zur nächstgelegenen Berufsschule insgesamt mehr als zwei Stunden in Anspruch nähme – unabhängig davon, wie die Schule ihre Klassen organisiert. Im Landeshaushalt stehen dafür knapp 24 Millionen Euro jährlich.
Drei Punkte sind dabei wichtig, weil sie in der Berichterstattung gelegentlich verrutschen:
- Die Zwei-Stunden-Regel ist nicht neu. Sie steht bereits in der Verwaltungsvorschrift von 2017. Neu ist die Klarstellung und die Loslösung von der Klassenstruktur der Schule.
- Baden-Württemberg erstattet keine Fahrtkosten. Gefördert werden Unterkunft und Verpflegung. Das steht so in der geltenden Vorschrift und beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart.
- Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es noch nicht. Die Mitteilung spricht von einer geplanten Neufassung.
Hintergrund der Überarbeitung sind Unregelmäßigkeiten, die 2023 festgestellt und vom Landesrechnungshof bestätigt wurden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die Auszahlungen im August 2024 weitgehend gestoppt.
Was Baden-Württemberg aktuell zahlt
Nach der geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift gelten je Tag diese Höchstsätze:
- Jugendwohnheim: bis 40,50 Euro
- Sonstige, von der Schule empfohlene Unterkunft: bis 32,13 Euro (ohne Empfehlung nur 2,56 Euro)
- Verpflegungspauschale: 6,70 Euro
- Angerechnet wird eine häusliche Ersparnis von bis zu 8,37 Euro pro Tag.
Zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 71. Die Antragsfrist für das Schuljahr 2025/2026 endet am 1. Oktober 2026. Die Unterlagen für 2026/2027 werden nach Angaben des Regierungspräsidiums noch finalisiert; von verfrühten Anträgen wird abgeraten.
Der Ländervergleich: Ihre Ausbildung, Ihr Postleitzahlgebiet
Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung beim Blockunterricht sind Ländersache, jedes Land hat eine eigene Verwaltungsvorschrift. Grob gestaffelt ergibt sich folgendes Bild:
- Baden-Württemberg: bis 40,50 Euro Unterkunft plus 6,70 Euro Verpflegung – Spitzenwert.
- Bayern: Unterkunft weitgehend übernommen, Eigenanteil rund 5 Euro, Verpflegung bis 9,50 Euro pro Tag.
- Hamburg: bis 29 Euro Unterkunft plus 7 Euro Verpflegung.
- Saarland: bis 25 Euro pro Tag, Wochenenden eingeschlossen, mit Altersgrenze.
- Berlin: 24 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung zusammen.
- Nordrhein-Westfalen: bis 20 Euro pro Tag, dazu Fahrtkosten bis 50 Euro.
- Hessen: 20 Euro pro Tag, Fahrtkosten gestaffelt.
- Sachsen: Kombisatz ab etwa 16 Euro pro Tag.
- Brandenburg: bis 10 Euro Unterkunft plus 5 Euro Verpflegung.
- Rheinland-Pfalz: knapp 7 Euro pro Tag kombiniert plus 3 Euro Fahrtkosten.
- Sachsen-Anhalt: 45 Euro pro Woche im Land, 70 Euro außerhalb, plus 20 Euro Fahrtkosten.
- Mecklenburg-Vorpommern: 350 Euro im Jahr, nur unterhalb einer Vergütungsgrenze.
- Schleswig-Holstein: maximal 350 Euro im Jahr.
- Bremen, Niedersachsen, Thüringen: keine entsprechende Landesförderung.
Bei zehn Blockwochen im Jahr – also rund 50 Unterrichtstagen – trennen einen Azubi in Baden-Württemberg und einen in Niedersachsen damit rechnerisch gut 2.000 Euro. Fahrtkosten erstatten überhaupt nur einzelne Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Der Bundesweg: Berufsausbildungsbeihilfe
Unabhängig von der Landesförderung gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 56 ff. SGB III. Sie greift, wenn Sie für die Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, und kann auch Kosten der auswärtigen Unterbringung beim Blockunterricht abdecken. Die BAB ist einkommensabhängig, wird von der Agentur für Arbeit bewilligt und muss vor Beginn der Förderung beantragt werden. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen – klären Sie die Reihenfolge deshalb vorab mit der Agentur für Arbeit und dem zuständigen Regierungspräsidium oder Schulamt.
Praktische Reihenfolge
- Vor Ausbildungsbeginn klären, ob die Berufsschule Blockunterricht anbietet und wo sie liegt. Bei seltenen Berufen ist die Landesfachklasse oft die einzige in mehreren Bundesländern.
- Maßgeblich ist in der Regel der Schulstandort bzw. das Land der Berufsschule, nicht Ihr Wohnort. Fragen Sie im Zweifel beim Schulamt nach, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
- Empfehlung der Schule einholen, wenn Sie privat unterkommen – in Baden-Württemberg entscheidet sie über 32,13 statt 2,56 Euro pro Tag.
- Fristen notieren. Die Anträge sind meist schuljahresbezogen und verfallen.
Die Kostenfrage ist ein guter Anlass, die Berufswahl selbst noch einmal zu prüfen: Wenn ein Ausbildungsberuf so selten ist, dass Sie dafür quer durch die Republik fahren, lohnt sich ein genauer Blick auf die Passung. Einen ersten Eindruck gibt unser kostenloser Berufswahltest; eine Übersicht über einzelne Berufe finden Sie unter Ausbildungsberufe. Wer noch grundsätzlich unentschieden ist, findet in unserer Berufsberatung eine Einschätzung nach wissenschaftlichen Standards.
Einordnung der Quellen
Die Angaben zu Baden-Württemberg stammen aus der Pressemitteilung des Landes vom 18.09.2026, der geltenden Verwaltungsvorschrift und den Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart. Der Ländervergleich beruht auf einer Zusammenstellung des Handwerksblatts (Stand August 2026) und nicht auf sechzehn Einzelquellen; Sätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle Ihres Landes.
Quellen
- Land Baden-Württemberg: „Klare Regeln für die Förderung von Auszubildenden im Blockunterricht“, Pressemitteilung vom 18.09.2026 – baden-wuerttemberg.de
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 71: Informationen für Blockschülerinnen und Blockschüler – rps.baden-wuerttemberg.de
- Handwerksblatt: „Zuschüsse zum Blockunterricht der Berufsschule: Das zahlen die Bundesländer“, Stand August 2026 – handwerksblatt.de
- Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III
Hinweis zur Abbildung: Die Grafik in diesem Beitrag wurde KI-generiert. Die dargestellten Werte stammen aus den genannten Quellen.


