Kaufmann und Kauffrau im E-Commerce

Veröffentlicht am 15. Februar 2018 Aktualisiert am 16. März 2018

Zehn Jahre nach der letzten Schaffung eines neuen dualen kaufmännischen Ausbildungsberufs ist es so weit: Ab dem 01. August 2018 startet die neue Ausbildung zum Kaufmann beziehungsweise Kauffrau im E-Commerce.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

KurzfassungZum 1. August 2018 startete die Ausbildung zum Kaufmann und zur Kauffrau im E-Commerce – der erste neue kaufmännische Ausbildungsberuf seit zehn Jahren.
ThemenbereichBildung und Beruf, Beruf, Berufsausbildung
Veröffentlicht15. Februar 2018
Aktualisiert16. März 2018
AutorJan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts
Passende Leistung des Institutsprivate Berufsberatung, 1.400 Euro für Schüler und Abiturienten, ab 900 Euro für Berufstätige
HerausgeberProfiling Institut, Eignungsdiagnostik nach DIN 33430, sieben Standorte in Deutschland

Grund für die Neuschaffung einer kaufmännischen Ausbildung ist die Erkenntnis des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), dass das bisherige Angebot an Ausbildungsberufen den Tätigkeiten eines/einer Kaufmann/-frau im E-Commerce nicht gerecht wird.

Tätigkeiten eines/einer Kaufmanns/-frau im E-Commerce

Im Auftrag der Bundesregierung reagiert das Bundesinstitut für Berufsbildung damit auf die immer weiter voranschreitende Digitalisierung und Ausbreitung des Online-Handels. Dabei beschränkt sich die Ausbildung nicht nur auf Händler im Internet, sondern erstreckt sich auch über die Tourismusbranche bis hin zu Herstellern und Dienstleistern. Das branchenübergreifende Tätigkeitsfeld ist in der Ausbildung besonders projektorientiert und bedient eine Reihe von Schnittstellen in den Bereichen:

  • Werbung
  • Logistik
  • IT
  • Recht
  • Controlling

Wesentliche Aufgaben dieser Kauffrauen und Kaufmänner sind:

  • Auswahl und Einsatz von Online-Vertriebskanälen
  • Mitarbeit bei der Gestaltung und Bewirtschaftung des Waren- und Dienstleistungssortiments
  • Vertragsanbahnung und -abwicklung im Online-Vertrieb
  • Unterstützung bei der Beschaffung
  • Kundenkommunikation
  • Entwicklung und Umsetzung des Online-Marketings
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Ablauf der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce

Ähnlich wie bereits etablierte Ausbildungsberufe wird nach den ersten 15 Ausbildungsmonaten eine Zwischenprüfung absolviert, die zu 25% in die Gesamtnote eingeht. Die Inhalte dieser ersten schriftlichen Prüfung sind Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung. Die Abschlussprüfung der dreijährigen Ausbildung befasst sich mit Geschäftsprozessen, Kundenkommunikation, Wirtschafts- und Sozialkunde. Darüber hinaus wird es ein Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce geben.

Bei der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce handelt es sich um einen Monoberuf. Das bedeutet, dass eine entsprechende Spezialisierung erst nach Abschluss der Ausbildung erfolgt.

Die Zuständigen Stellen beschäftigen sich zurzeit mit einer anschließenden Option zur Fortbildung, um ausgebildeten Kaufmännern/-frauen im E-Commerce einen Karriereweg zu ermöglichen.

Voraussetzungen für eine Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im E-Commerce?

Die Möglichkeiten diese Ausbildung zu ergreifen ist für jeden mit einem Hauptschulabschluss, mittleren und höheren Schulabschlüssen gegeben. Eine Medienaffinität ist selbstverständlich von Vorteil. Zusätzlich sollte Interesse dafür bestehen, sich fortlaufend mit neuen Entwicklungen im Online-Vertrieb und in den Vertriebskanälen auseinanderzusetzen.

 

Weitere Beiträge, die für Sie interessant sein könnten:

Betriebswirt oder Kaufmann? Bereiche und Möglichkeiten

Die beliebtesten Ausbildungen

Ein roter Apfel in einer Reihe grüner ÄpfelKostenlosOrientierungstoolsWelcher Weg passt zu Ihnen?Online-Tests für Schüler, Studierende und Berufstätige – sofort ausgewertet, ohne Anmeldung.BerufswahlStudienwahlPersönlichkeitZu den Tests

Ihre Entscheidung auf geprüfter Grundlage

Ein Blogbeitrag gibt Orientierung. Eine Potenzialanalyse gibt Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Das Erstgespräch dazu ist kostenlos und unverbindlich.