Privatschulen in Deutschland, Privatschulen in Deutschland – aktuelle EntwicklungBildquelle: © dglimages für stock.adobe.com

Privatschulen in Deutschland

Das Statistische Bundesamt hat jüngst aktuelle Daten hinsichtlich der Entwicklung von Privatschulen in Deutschland veröffentlicht und beruft sich dabei sowohl auf die Bildungsstatistik als auch auf die Lohn- und Einkommenssteuerstatistik.

Rechtsgrundlage für Privatschulen

Privatschulen in Deutschland sind grundgesetzlich geschützt. Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes schreibt in seinem ersten Satz fest, dass vom Staat genehmigte Privatschulen errichtet werden dürfen. Die weiteren Sätze des Artikels regeln die weiteren Voraussetzungen für eine Privatschule, die da lauten:

Privatschulen in Deutschland, Privatschulen in Deutschland – aktuelle Entwicklung

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  • Lehrziele und Einrichtungen sowie die Ausbildung des Lehrpersonals dürfen nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen
  • eine Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern darf nicht gefördert werden
  • die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte muss gesichert sein

Schulen in privater Trägerschaft müssen zudem ein pädagogisches Konzept vorweisen und sind deshalb meist reformpädagogisch oder konfessionell ausgerichtet.

Steigende Anzahl an Privatschüler*innen und Privatschulen in Deutschland

Im Schuljahr 2018/2019 besuchten insgesamt eine Millionen Schüler*innen eine Privatschule. Der Anteil an Privatschüler*innen in Deutschland war noch nie höher. Gleichzeitig steigt auch die Anzahl an Privatschulen in Deutschland stetig. Gab es im Schuljahr 1992/1993 noch 3 232 Privatschulen in Deutschland sind es im Schuljahr 2018/2019 bereits 5 811. Dabei wurden in den letzten Jahrzehnten vermehrt allgemeinbildende Schulen – genauer Grundschulen und Gymnasien – gegründet. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern kam es zu einem rapiden Anstieg der Schulen in privater Trägerschaft, die zuvor in der ehemaligen DDR nicht erlaubt waren.

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Die Zahl der Grundschüler*innen, die im Schuljahr 1992/1993 eine private Bildungseinrichtung besuchten, lag mit etwa 27 200 von insgesamt 3 419 600 Kindern bei 0,8%. Im Schuljahr 2018/2019 ist die Gesamtanzahl der Grundschüler*innen aufgrund des demografischen Wandels auf insgesamt 2 802 200 gesunken. Die Anzahl der Privatschüler*innen ist jedoch auf 100 300 angestiegen. Damit liegt der Anteil der Kinder, die im Grundschulalter eine Privatschule besuchen bei 3,6%. Der größte der Anteil der Privatschüler*innen beläuft sich jedoch auf den Bereich des Gymnasialbetriebs. So waren im Schuljahr 2018/2019 mit 35,4% mehr als ein Drittel der Gesamtheit der Privatschüler*innen Gymnasiast*innen, 13,1% Grundschüler*innen und 12,3% Realschüler*innen.

Debatte um das Schulgeld

Im Grundgesetz ist bereits festgeschrieben, dass eine Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf. Dahingehend spielt das Schulgeld, welches viele Privatschulen verlangen, eine wichtige Rolle.

Ein zu hohes Schulgeld ist verfassungswidrig

Mit der maximalen Höhe eines Schulgeldes befassen sich zahlreiche gerichtliche Entscheidung. So legte das Bundesverfassungsgericht 1994 einen Beriech von 170 bis 190 D-Mark fest. Im Jahr 2005 kategorisierte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Summe von 120 Euro monatlichem Schulgeld als mit der Verfassung vereinbar. Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Schulgelder ist dabei Ländersache.

Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken geben Aufschluss über Schulgelder

Da die Bildungsstatistik keine Aussagen bezüglich des Schulgeldes gibt, gilt es einen näheren Blick auf die  Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken zu werfen. Denn Eltern haben die Möglichkeit 30% des Schulgeldes – dabei aber maximal 5 000 Euro im Jahr (einschließlich etwaiger Aufnahmegebühren) – im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Im Jahr 2016 nutzen knapp 57% der Eltern derjenigen Kinder, die eine Privatschule besuchten, diese Möglichkeit.

Wie hoch ist das Schulgeld von Privatschulen in Deutschland?

Auf Basis dieser Datengrundlage lag das durchschnittliche jährliche Schulgeld bei rund 2 000 Euro. Dahingehend ist herauszustellen, dass für 59% der auf diese Weise erhobenen Schüler*innen, weniger als 1 500 Euro jährliches Schulgeld von den Eltern gezahlt wurde. Der Anteil derer, die jedoch über 5 000 Euro jährlich an Schulgeld bezahlen liegt bei 6,8% und der höchste Anteil innerhalb dieser Gruppe entfällt mit 2,7% auf die Kinder deren jährliches Schulgeld sich auf 10 000 Euro oder mehr belaufen hat. Spitzenreiter hinsichtlich des höchsten durchschnittlichen Schulgeldes je Kind ist der Rhein-Kreis Neuss mit 7 428 Euro, gefolgt von Düsseldorf mit 6 625 Euro und dem Hochtaunuskreis mit 6 255 Euro.

Wessen Kinder besuchen Privatschulen in Deutschland?

Die Wahrscheinlichkeit, dass Schüler*innen eine Privatschule besuchen steigt mit dem Einkommen der Eltern. Während nur 3,6% der Haushalte mit einem jährlichen Einkommen bis maximal 50 000 Euro Schulgeld in ihrer Steuererklärung für 2016 angaben, sind es bei den Haushalten mit einem jährlichen Einkommen zwischen 250 000 und 1 000 000 Euro 13,2%. Betrachtet man nur die Haushalte, die ein Jahreseinkommen von einer Millionen Euro oder mehr vorweisen können, liegt der Anteil sogar bei 18,7%.

Und auch die Höhe des etwaigen Schulgeldes steigt mit dem Einkommen der Eltern. Bei Haushaltseinkommen zwischen 100 000 und 125 000 Euro lag das durchschnittlich angegebene Schulgeld bei 2 000. Konnte jedoch ein Jahreseinkommen von mehr als 1 000 000 Euro vorgewiesen werden, wurden im Durchschnitt 7 800 Euro für das jährliche Schulgeld eines Kindes aufgewendet.

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Über den Autor Annika

Social Media Manager Profiling Institut