Studienplatz einklagen

Veröffentlicht am 9. Januar 2015 Aktualisiert am 8. Februar 2018

Für den ein oder anderen Schulabsolventen dürfte der Weg in seinen Traumberuf spätestens ab dem Numerus clausus für den gewählten Studiengang sehr steinig werden. Wartesemster hin oder her, einigen Abiturienten fehlt dann die Geduld, sich auf Wartesemsester einzulassen oder sich nach einer passenden Alternative umzusehen. Manchmal soll dann der Rechtsanwalt zu einem Studienplatz verhelfen Dann heißt es: den Studienplatz einklagen. Eine Schar von Rechtsanwälten hat sich auf das Einklagen spezialisiert. Auch hier wird der landläufige Akademisierungswahn an zunehmenden Fallzahlen deutlich. Waren es früher vor allem die medizinischen Studiengänge sind es heute auch Studiengänge mit eher moderaten NC´s, wie zum Beispiel beim Sportmanagement oder im Studiengang Soziale Arbeit.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

KurzfassungWer keinen Studienplatz erhält, kann ihn einklagen – eine ganze Anwaltsbranche lebt davon. Wie das Verfahren abläuft und wann es Aussicht auf Erfolg hat.
ThemenbereichBildung und Beruf
Veröffentlicht9. Januar 2015
Aktualisiert8. Februar 2018
AutorJan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts
Passende Leistung des InstitutsKarriereberatung ab 160 Euro je Stunde, Orientierungs-Beratung ab 900 Euro
HerausgeberProfiling Institut, Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards, sieben Standorte in Deutschland

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