Studierende in einem Alter von 37 Jahren können nicht mehr Mitglied in der günstigen studentischen Krankenversicherung sein, wie das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschied (AZ: B 12 KR 1/13 R und B 12 KR 17/12 R). Auch längere Krankheiten, eine Behinderung oder Erziehungszeiten würden den Anspruch auf die preiswerte Krankenversicherung für Studenten nicht unbegrenzt verlängern. Über das 30. Lebensjahr hinaus würden Studierende nur ausnahmsweise den Genuss des preisgünstigeren Tarifs kommen, wenn der Grund hierfür vor dem 30. Lebensjahr entstanden ist. Der günstigere Versicherungssatz gelte dann aber nicht unbegrenzt fort, sondern müsse sich an dem Zeitrahmen orientieren, in dem ein Studienabschluss normalerweise erreicht werden kann. Das wären erfahrungsgemäß 14 Fachsemester, also sieben Jahre.
Das Wichtigste in Kürze
| Kurzfassung | Durch zwei Urteile des Bundessozialgerichts sind über 30 Jährige nur noch unter bestimmten Rahmenbedingungen als Student versicherbar. Infos & mehr |
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| Themenbereich | Bildung und Beruf |
| Veröffentlicht | 8. Januar 2015 |
| Aktualisiert | 8. Februar 2018 |
| Autor | Jan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts |
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| Herausgeber | Profiling Institut, Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards, sieben Standorte in Deutschland |
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