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Ein Studium ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit Kosten verbunden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass ein Großteil der Studierenden nebenbei jobbt. Dabei können die Jobs und deren Umfang sehr variieren. Was ist bei der Wahl eines Jobs während des Studiums zu beachten? Was gibt es für Jobs? Und wie lässt sich Jobben neben dem Studium mit dem Studium vereinbaren?

Jobben neben dem Studium – Zahlen

Wie die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ergab, waren es im Sommersemester 2016 68 Prozent der Studierende, die einen Nebenjob hatten. Jobben neben dem Studium ist damit wieder sehr beliebt. An den Universitäten ist der Anteil der Studierenden mit Nebenjob mit 69 Prozent auf einem Rekordniveau. An Fachhochschulen jobben immerhin 65 Prozent der Studierenden. In Ostdeutschland ist der Anteil der Studierenden mit Nebenjob traditionell geringer (63 Prozent), als in Westdeutschland (68 Prozent). Studentinnen haben bis 30 Jahre mit 70 Prozent häufiger einen Nebenjob als Studenten mit 66 Prozent. Ab 30 Jahren kehrt sich diese Relation dann um, was auf Familiengründungen zurückzuführen ist. Auch die Bildungsherkunft spielt beim Jobben neben dem Studium eine Rolle. Studierende aus nicht-Akademikerfamilien jobben demnach mit 69 Prozent deutlich häufiger, als Studierende aus Akademikerfamilien, in denen beide Eltern einen Hochschulabschluss haben (64 Prozent).

Gründe für das Jobben neben dem Studium

Bei der 21. Sozialerhebung gaben 72 Prozent der Studierenden mit Nebenjob an, dass sie Geld zur Verfügung haben möchten, um sich etwas mehr leisten zu können. Den Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von den Eltern äußern 62 Prozent. 59 Prozent sind auf den eigenen Verdienst angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Praktische Erfahrungen wollen 53 Prozent mit ihren Nebenjob erlangen. Kontakte für eine spätere Beschäftigung wollen noch 36 Prozent knüpfen. 21 Prozent möchten sich mit Nebenjobs absichern bzw. hofft sich dadurch unabhängig vom Studienabschluss Beschäftigungschancen zu sichern.

Jobben neben dem Studium – Die Möglichkeiten

Die Möglichkeiten für einen Job neben dem Studium sind vielfältig. Zunächst sollte man sich überlegen, ob man einen Job haben möchte, der etwas mit dem Studium zu tun hat oder nicht. Ein Job, der etwas mit dem eigenen Studium zu tun hat bietet die Möglichkeit, schon während des Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln. Außerdem kommt man so schon mit potentiellen Arbeitgebern in Kontakt. Bei Jobs, die nichts mit dem eigenen Studium zu tun haben, kann man dafür in der Regel besser vom Studium abschalten und auf andere Gedanken kommen. Diese Entscheidung ist sehr individuell und kann für jeden anders ausfallen. Hat man sich für eine Variante entschieden, folgt die Entscheidung für eine Beschäftigungsart. Vorab ist zu sagen, dass man auch als Studierender Anspruch auf den Mindestlohn und einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, egal welcher Beschäftigungsart man nachgeht. Es gibt immer wieder schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, die das nicht beachten. Deswegen ist es wichtig darauf zu bestehen.

Der 450-Euro-Job

Der 450-Euro-Job wird auch als geringfügige Beschäftigung oder Mini-Job bezeichnet. Bei diesem Job verdient man nicht mehr als 450 Euro im Monat, wie der Name schon sagt. So ein Job kann alles sein, vom kellnern, zum verkaufen oder an der Kasse arbeiten, bis hin zum arbeiten im Lager oder putzen sein. Oft sind 450-Euro-Jobs solche, die nichts mit dem Studium zu tun haben. Ausnahmen gibt es aber natürlich. Diese Beschäftigungsart ist eine der häufigsten für jobben neben dem Studium.

Der Vorteil dieser Beschäftigungsart ist, dass man keine Steuern oder Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlt. Heißt also, dass es möglich ist, weiterhin über seine Eltern familienversichert zu bleiben, sofern man noch nicht 25 Jahre alt ist. Der Eigenanteil zur Rentenversicherung ist ebenfalls reduziert. Es besteht sogar die Möglichkeit sich durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Rentenversicherung befreien zu lassen. Dann erwirbt man allerdings weniger Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtig: Diese Regelungen gelten nur, wenn man regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden hier mit einbezogen. Heißt also, wenn man mit diesen Sonderzahlungen über 450 Euro im Monat kommt, ist man nicht mehr geringfügig beschäftigt.

Der Werkstudentenjob

Ein Werkstudentenjob wird oft auch als Midijob bezeichnet. Die monatliche Bezahlung liegt dabei zwischen 450,01 Euro und 850 Euro. Häufig sind diese Jobs diejenigen, die etwas mit dem eigenen Studium zu tun haben. Natürlich muss das nicht der Fall sein und man kann auch in anderen Bereichen einen Werkstudentenjob machen. Bei Werkstudentenjobs ist immer zu bedenken, ob die zeitliche Belastung durch das Jobben neben dem Studium mit dem Studium vereinbar ist. Oft arbeitet man bei diesem Beschäftigungsverhältnis mehr Stunden in der Woche, als bei einem 450-Euro-Job. Wenn das Studium schon sehr zeitaufwendig ist, sollte gut überlegt werden, ob der zeitliche Aufwand des Jobs noch zu bewältigen ist.

Bei dieser Beschäftigungsart ist man renten- und steuerpflichtig und kann nicht mehr familienversichert sein, heißt, man muss sich selber versichern. Außerdem spielt die 20-Stunden-Regel eine Rolle. Arbeitet man maximal 20 Stunden im Monat, steht das Studium weiterhin im Vordergrund. In diesem Fall Zahlen Studierender und Arbeitgeber keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Über Ausnahmen dieser Regelung entscheidet die Krankenkasse.

Jobben in den Semesterferien

Zum Jobben in den Semesterferien bieten sich zahlreiche Jobs an. Klassisch machen viele Studierende Fließbandarbeit. Diese Arbeit ist zwar oft eher stupide und weniger spaßbringend, dafür bekommt man in der Regel aber auch gutes Geld. Ein weiterer Vorteil ist, dass man während dem Semester sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren kann.

Arbeiten Studierende ausschließlich in den Semesterferien (sprich sie sind kurzfristig beschäftigt und arbeiten maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr), müssen sie unabhängig von der Verdiensthöhe keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitsversicherung zahlen. Werden diese Zeitgrenzen überschritten (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr; ACHTUNG: ab 01.01.2019 gelten wieder 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr), liegt keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor und es handelt sich um eine regelmäßig ausgeübte Beschäftigung, die sozialversicherungspflichtig ist. Verdient man über 450 Euro monatlich, muss man außerdem Steuern zahlen. Liegt der Verdienst jährlich aber unter 9.900 Euro (Stand 2018), kann man sich die gezahlten Steuern am Ende des Jahres mit einer Steuererklärung wieder auszahlen lassen.

Fazit – Jobben neben dem Studium ist vielfältig

Die Gründe für einen Nebenjob sind also ebenso vielfältig, wie die Möglichkeiten zum Jobben neben dem Studium. Bei der Wahl eines Nebenjobs sollte man sich zunächst überlegen, ob der Job etwas mit dem Studium zu tun haben sollte oder eher nicht. Hat man diese Entscheidung getroffen, muss man sich für eine Beschäftigungsform entscheiden. Hier sollte vor allem bedacht werden, wie viel Zeit man wöchentlich in einen Job neben dem Studium investieren kann. Hat man tendenziell eher wenig Zeit zur Verfügung bietet sich ein 450 Euro Job an. Kann man bis zu 20 Stunden die Woche für einen Job aufwenden und über 450 Euro verdienen, kann ein Werkstudentenjob das richtige sein. Hat man während des Semesters keine Zeit oder Lust zu arbeiten, ist ein Semesterferienjob vielleicht das richtige. Die Wahl des passenden Nebenjobs ist damit sehr individuell und es muss auch nicht gleich der erste Job der passende sein. Es gibt immer die Möglichkeit, sich einen neuen zu suchen und sich neu auszuprobieren.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Minijob-Zentrale

Deutsches Studentenwerk

Hier finden Sie die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks:

21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

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Über den Autor J Bohlken