Vom Helfer zur Fachkraft: Wo sich Weiterqualifizierung jetzt lohnt

Veröffentlicht am 22. Oktober 2026

In Deutschland fehlen Fachkräfte, und gleichzeitig suchen mehr als eine Million Menschen eine Helferstelle, die es so nicht gibt. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung am Institut der deutschen Wirtschaft hat ausgerechnet, was passiert, wenn man beides zusammenbringt. Ergebnis: Rund 38.200 offene Fachkraftstellen ließen sich rechnerisch besetzen, wenn arbeitslose Helferinnen und Helfer einen Berufsabschluss nachholen. Das ist etwa jede sechste Stelle der Lücke. Für alle, die als An- oder Ungelernte arbeiten, steckt darin eine konkrete Frage: In welchem Beruf lohnt sich der Schritt?

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Kurzfassung38.200 Fachkraftstellen ließen sich durch Qualifizierung von Helfern besetzen, vor allem in der Pflege. Die KOFA-Zahlen und sechs Wege zum Berufsabschluss.
ThemenbereichArbeitsmarkt, Beruf, Berufliche Neuorientierung
Veröffentlicht22. Oktober 2026
AutorJan Bohlken, Diplom-Sozioökonom, Geschäftsführer des Profiling Instituts
Passende Leistung des InstitutsKarriereberatung ab 160 Euro je Stunde, Orientierungs-Beratung ab 900 Euro
HerausgeberProfiling Institut, Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards, sieben Standorte in Deutschland
Übersicht zur KOFA-Studie 2026: 225.744 fehlende Fachkräfte mit Berufsausbildung, 38.204 Stellen rechnerisch durch Qualifizierung arbeitsloser Helfer besetzbar, in der Altenpflege Lücke vollständig schließbar, in der Krankenpflege zu 34 Prozent
Kernzahlen der Studie „Von Helfer:in zu Fachkraft“. Grafik: KI-generiert.

Was die Studie berechnet

Die Studie heißt „Von Helfer:in zu Fachkraft: Fachkräftepotenziale der Höherqualifizierung“ und ist als KOFA Kompakt 8/2026 erschienen, verfasst von Jurek Tiedemann und Gero Kunath. Grundlage sind Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für den Jahresdurchschnitt 2025.

  • Die Lücke: 225.744 offene Stellen für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, für die es rechnerisch keine passend qualifizierten Arbeitslosen gab.
  • Der Überhang: rund 1,3 Millionen Arbeitslose auf Helferniveau, für die es im angestrebten Beruf keine offene Stelle gab.
  • Das Potenzial: Würden arbeitslose Helfer im jeweils passenden Berufsfeld zur Fachkraft qualifiziert, sänke die Lücke um 38.204 Stellen oder 16,9 Prozent.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist das eine Rechnung, keine Prognose: Sie unterstellt, dass jede dieser Personen die Qualifizierung beginnt und besteht. Zweitens ist sie nach Einschätzung der Autoren eine Untergrenze. Nur 57 der 417 untersuchten Fachkraftberufe haben überhaupt eine direkt zugeordnete Helfertätigkeit. Beschäftigte Helfer sind in den 38.204 gar nicht enthalten.

Wo der Schritt am meisten bringt

Das Potenzial ist sehr ungleich verteilt. Gut die Hälfte entfällt auf die Pflege.

  • Altenpflege: Die Lücke von 15.233 Fachkräften ließe sich rechnerisch vollständig schließen, denn ihr stehen 25.113 arbeitslose Helferinnen und Helfer gegenüber.
  • Gesundheits- und Krankenpflege: Hier fehlen 13.390 Fachkräfte. Die 4.549 arbeitslosen Helfer könnten rund ein Drittel davon abdecken.
  • Metallbau: Lücke 6.513, davon rund zwei Drittel abdeckbar.
  • Tiefbau, Elektrotechnik, Metallbearbeitung und Lebensmittelherstellung: In diesen Feldern gibt es jeweils mehr arbeitslose Helfer als fehlende Fachkräfte. Die Lücken sind mit rund 1.600 bis 2.200 Stellen aber deutlich kleiner.

Wenig bewegt die Qualifizierung Arbeitsloser dort, wo es kaum arbeitslose Helfer gibt: in der Maschinenbau- und Betriebstechnik, in der Farb- und Lacktechnik und bei technischen Servicekräften für Wartung und Instandhaltung. In diesen Berufen liegt der Hebel bei den Beschäftigten. In der Altenpflege müssten sich nach der Studie 4,9 Prozent der beschäftigten Helfer weiterqualifizieren, um die Lücke zu schließen, in der Krankenpflege 6,6 Prozent.

Für Sie heißt das: Wer bereits als Pflegehelferin, im Metallbau oder auf dem Bau arbeitet, hat mit einem Abschluss im selben Feld sehr gute Aussichten. Mehr zu den Berufen finden Sie unter Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Krankenpflegehelfer und Metallbauer. Dass die Pflege auch bei Neuverträgen wächst, zeigt unser Beitrag zur Pflegeausbildung auf Rekordkurs.

Sechs Wege zum Berufsabschluss

Wer als Erwachsener einen Abschluss nachholen will, muss dafür nicht noch einmal drei Jahre in die Lehre gehen. Es gibt mehrere Wege, die sich nach Vorerfahrung und Lebenslage unterscheiden.

  • Externenprüfung: Wer mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet hat, kann sich ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung anmelden. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das viereinhalb Jahre. Grundlage ist § 45 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, zuständig sind die Kammern.
  • Teilqualifizierung: Der Beruf wird in Module zerlegt, jedes endet mit einem Zertifikat. Nach allen Modulen ist die Externenprüfung möglich. Das Angebot richtet sich an Erwachsene ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss.
  • Umschulung: Sie führt zu einem neuen anerkannten Abschluss und ist gegenüber der Erstausbildung um ein Drittel verkürzt.
  • Validierung von Berufserfahrung: Seit 2025 können Menschen ab 25 Jahren ihre Berufserfahrung in einem Feststellungsverfahren bei der Kammer bewerten lassen. Voraussetzung ist auch hier das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit. Am Ende steht ein Zeugnis über die Vergleichbarkeit mit dem Ausbildungsberuf, kein Gesellen- oder Facharbeiterbrief.
  • Weiterbildung im Betrieb: Arbeitgeber, die Beschäftigte qualifizieren, können von der Agentur für Arbeit Zuschüsse zum Lohn und zu den Lehrgangskosten erhalten. Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss kann der Lohnzuschuss bis zu 100 Prozent betragen.
  • Pflegefachassistenz: Zum 1. Januar 2027 startet die bundeseinheitliche Ausbildung. Sie dauert in Vollzeit 18 Monate, ist vergütet und ersetzt die bisherigen Länderregelungen. Wer sie abschließt, kann verkürzt in die Ausbildung zur Pflegefachkraft wechseln. Einzelheiten stehen unter Pflegefachassistenz.

In der Pflege gilt eine Besonderheit: Die Berufe sind gesetzlich geregelt. Hier zählt nur der formale Abschluss, Teilqualifikationen reichen für die Arbeit als Fachkraft nicht aus.

Wer die Kosten trägt

Wer keinen Berufsabschluss hat oder seit mehr als vier Jahren in einer an- oder ungelernten Tätigkeit arbeitet, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter die Förderung einer abschlussorientierten Weiterbildung beantragen. Übernommen werden können Lehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrtkosten und Kosten der Kinderbetreuung. Nach dem Merkblatt der Bundesagentur mit Stand Januar 2026 kommen für Arbeitslose hinzu:

  • Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich während einer abschlussorientierten Weiterbildung.
  • Weiterbildungsprämie: 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung.

Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Lassen Sie sich die Zusage geben, bevor Sie einen Vertrag mit einem Bildungsträger unterschreiben.

Vor dem Start: Passt der Zielberuf?

Die Autoren der Studie nennen selbst die Hürden: vorübergehend weniger Einkommen, familiäre Verpflichtungen, Zweifel am Nutzen. Eine Qualifizierung über zwei Jahre hält nur durch, wer vom Ziel überzeugt ist. Nicht jede Helfertätigkeit ist deshalb automatisch der richtige Ausgangspunkt. Manche stellen in dieser Phase fest, dass ein anderes Feld besser passt.

Einen ersten Abgleich Ihrer Interessen bietet der kostenlose Berufswahltest für Erwachsene. Wie ein Wechsel in ein anderes Feld gelingt, lesen Sie unter Quereinstieg und im Bereich Berufliche Neuorientierung. Wenn Sie vor der Entscheidung Ihre Fähigkeiten und Interessen fundiert klären möchten, unterstützt Sie unsere Berufsberatung für Erwachsene mit einer Eignungsdiagnostik nach wissenschaftlichen Standards.

Wie viele junge Erwachsene in Deutschland ohne Berufsabschluss sind und wie sich das zwischen den Bundesländern unterscheidet, zeigt unser Beitrag zum Bildungsmonitor 2026.

Quellen

  • Tiedemann, J. und Kunath, G.: „Von Helfer:in zu Fachkraft: Fachkräftepotenziale der Höherqualifizierung“, KOFA Kompakt 8/2026 – kofa.de
  • Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung“, Stand Januar 2026 – arbeitsagentur.de
  • Bundesinstitut für Berufsbildung: Informationen zu Teilqualifikationen – bibb.de
  • Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung, Pressemitteilung vom 09.10.2025 – bundesgesundheitsministerium.de

Hinweis zur Abbildung: Die Grafik in diesem Beitrag wurde KI-generiert. Die dargestellten Werte stammen aus den genannten Quellen.

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